Versand und Zahlungsbedingungen

1. Versandkosten und Versicherung

Der durch TESG organisierte Versand erfolgt grundsätzlich versichert.

a. Paketversand
Für den Paketversand innerhalb Deutschlands berechnet TESG eine Versand- und Verpackungskostenpauschale in Höhe von Euro 5,90 je zu versendendem Paket. Für den Versand außerhalb Deutschlands werden je Paket die Kosten gemäß der TESG EU-Versandtabelle berechnet. Jedes Paket ist bis zu einer Höhe von 510,00 Euro netto versichert. Übersteigt der Warenwert die Versicherungssumme so wird durch TESG eine Höherversicherung eingedeckt. Die Kosten der Höherversicherung betragen 2,50 Euro je 500,00 Euro Versicherungswert und sind durch den Kunden zu tragen. 

b. Palettenversand
Für den Versand von Paletten berechnet TESG eine Versand- und Verpackungskostenpauschale wie folgt: Bei einem Warenwert unter Euro 500,00 beträgt die Pauschale Euro 30,00. Bei einem Warenwert zwischen Euro 500,01 und Euro 750,00 beträgt die Pauschale Euro 20,00. Ab einem Warenwert von Euro 750,01 erfolgt die Lieferung Versand- und Verpackungskostenfrei.

2. Versandzonen

Versandzone 1 – Versandkosten 5,90 Euro
Deutschland, Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg), Dänemark, Österreich

Versandzone 2 – Versandkosten 11,90 Euro pro Paket
Frankreich Festland, Großbritannien (England, Wales, Schottland, Nord Irland, Isle of Man und Kanalinseln), Italien, Polen, Schweiz*, Slowenien, Spanien (Festland), Tschechien, Ungarn

Versandzone 3 – Versandkosten 15,90 Euro pro Paket
Schweden, Estland, Irland, Lettland, Litauen

Versandzone 4 – Versandkosten 22,90 Euro pro Paket
Finnland, Norwegen, Portugal (Festland), Rumänien, Slowakei

3. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang

Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, TESG hat eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn TESG bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wurde.

Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat TESG die Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen und Streik oder Aussperrung. Das Gleiche gilt, wenn die Umstände beim Vorlieferanten und/oder während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten.

4. Annahmeverzug des Käufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, ist TESG berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Zahlungen

Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen rein netto ohne weiteren Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten mit der Gutschrift auf dem Konto der  TESG als bewirkt.

6. Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug, ist TESG berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes  für offene Kontokorrentkredite oder 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von TESG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist TESG berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Solange der Käufer nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der gelieferten  Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte tritt der Käufer jedoch bereits jetzt in vollem Umfang an TESG ab.
TESG ermächtigt ihn, die abgetretenen Forderungen auch nach deren Abtretung einzuziehen. Es bleibt allerdings bei TESG’s Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. TESG wird jedoch die Forderung solange nicht einziehen, als der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug kann TESG verlangen, dass der Käufer die Abtretung offen legt und TESG die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergibt.
Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für TESG sorgfältig und unentgeltlich.
Bei Zugriff Dritter, insbesondere des Gerichtsvollziehers, auf die gelieferte Ware, wird der Käufer auf das Eigentum von TESG hinweisen und TESG unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer.

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