AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen TESG Service & Großhandel

-  gültig ab 06/2012 -

1. Geltung der Bedingungen

Für alle Rechtsgeschäfte der mehrals1 GmbH & Co. KG unter dem Geschäftsbereich TESG Service & Großhandel – nachfolgend TESG genannt – sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen sind nur gültig, wenn TESG sie schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

2. Angebot und Abschluss

Angebote sind stets freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden. TESG kann den Auftrag nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen u.s.w. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.

3. Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreise. Mehrwertsteuer hat der Käufer in ihrer jeweiligen Höhe zusätzlich zu entrichten. Alle Preise verstehen sich ab Lager TESG Deutschland.

4. Versandkosten und Versicherung

Der durch TESG organisierte Versand erfolgt grundsätzlich versichert.

a. Paketversand
Für den Paketversand innerhalb Deutschlands berechnet TESG eine Versand- und Verpackungskostenpauschale in Höhe von Euro 5,90 je zu versendendem Paket. Für den Versand außerhalb Deutschlands werden je Paket die Kosten gemäß der TESG EU-Versandtabelle berechnet. Jedes Paket ist bis zu einer Höhe von 510,00 Euro netto versichert. Übersteigt der Warenwert die Versicherungssumme so wird durch TESG eine Höherversicherung eingedeckt. Die Kosten der Höherversicherung betragen 2,50 Euro je 500,00 Euro Versicherungswert und sind durch den Kunden zu tragen. 

b. Palettenversand
Für den Versand von Paletten berechnet TESG eine Versand- und Verpackungskostenpauschale wie folgt: Bei einem Warenwert unter Euro 500,00 beträgt die Pauschale Euro 30,00. Bei einem Warenwert zwischen Euro 500,01 und Euro 750,00 beträgt die Pauschale Euro 20,00. Ab einem Warenwert von Euro 750,01 erfolgt die Lieferung Versand- und Verpackungskostenfrei.

5. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang

Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, TESG hat eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn TESG bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wurde.

Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat TESG die Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen und Streik oder Aussperrung. Das Gleiche gilt, wenn die Umstände beim Vorlieferanten und/oder während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten.

6. Annahmeverzug des Käufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, ist TESG berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Zahlungen

Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen rein netto ohne weiteren Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten mit der Gutschrift auf dem Konto der  TESG als bewirkt.

8. Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug, ist TESG berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes  für offene Kontokorrentkredite oder 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von TESG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist TESG berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Solange der Käufer nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der gelieferten  Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte tritt der Käufer jedoch bereits jetzt in vollem Umfang an TESG ab.
TESG ermächtigt ihn, die abgetretenen Forderungen auch nach deren Abtretung einzuziehen. Es bleibt allerdings bei TESG’s Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. TESG wird jedoch die Forderung solange nicht einziehen, als der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug kann TESG verlangen, dass der Käufer die Abtretung offen legt und TESG die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergibt.
Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für TESG sorgfältig und unentgeltlich.
Bei Zugriff Dritter, insbesondere des Gerichtsvollziehers, auf die gelieferte Ware, wird der Käufer auf das Eigentum von TESG hinweisen und TESG unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer.

10. Mängelhaftung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware leistet TESG nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Kunde trägt die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen seines Mängelanspruches, also auch insbesondere für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge und den Mangel selbst.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang, sofern nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde.
TESG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens-ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit TESG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbar typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
TESG haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs     – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Alle weiteren Ansprüche des Käufers, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von irgendwelchen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass TESG im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehende, personenbezogene Daten in ihrer EDV-Anlage speichert und verarbeitet sowie diese zum Zwecke der Auftragsabwicklung an beteiligte Dritte weiterleitet.

13. Reparaturen

Preise in Kostenvoranschlägen gelten nur für die darin angegebenen Arbeiten.
Führt TESG Reparaturen vor Ort durch, werden die anfallenden Arbeits- und Wegzeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die benötigten Ersatzteile berechnet.

14. Reklamationen

Rücksendungen, auch wenn die Ware mangelfrei und originalverpackt ist, sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von TESG nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt ausdrücklich mit dem vorherigen Einverständnis von TESG. Jede Rücksendung muss durch eine RMA durch TESG autorisiert sein auf der die für die Warenrücksendung erforderliche Empfängeradresse sowie die RMA Nummer hervorgeht, die zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs unabdingbar ist.  Rücksendungen müssen frei Haus angeliefert werden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen ist für die Käufer als Kaufleute  oder juristische Personen des öffentlichen Rechts Siegburg vereinbart. Es bleibt TESG jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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